
Schule
Wir helfen dir in der Bildungsberatung bei allen Fragen rund um die Berufsbildenden Schulen in Neumünster.
So können wir dir helfen
- Du möchtest einen (weiteren) Schulabschluss machen?
- Du schaffst den Schulabschluss an deiner Schule nicht?
- Du möchtest eine Ausbildung (mit Schulabschluss) machen?
- Du möchtest Fachhochschulreife machen?
- Du möchtest Abi machen?
Fällt es dir manchmal schwer, dich im Bereich Bildung für einen Weg zu entscheiden, weil es so viele Möglichkeiten und Angebote gibt? Dann komme gerne zu uns in die Bildungsberatung. Wir sind Lehrkräfte der drei Regionalen Berufsbildungszentren der Stadt Neumünster und bieten dir kompetente und individuelle Beratung.
Es sind die Berufsbildenden Schulen in Neumünster. Berufsbildende Schulen können seit 2007 in Regionale Berufsbildungszentren (RBZ) umgewandelt werden. Damit sind sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.
- Theodor-Litt-Schule: Regionales Berufsbildungszentrum für Wirtschaft und Verwaltung, Chemie, Informatik, Pharmazie und Textilreinigung
- Elly-Heuss-Knapp-Schule: Regionales Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft, Biotechnologie, Gesundheit und Pflege, Sozial-, Sonder-, Heilpädagogik sowie Tierberufe – Europaschule
- Walther-Lehmkuhl-Schule: Regionales Berufsbildungszentrum für Gewerbe und Technik
Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnis/Zeugnisse, Praktikumsnachweis/e, etc.) mitbringst.
Die Anmeldung bzw. die Bewerbung ist jeweils bis zum 28. Februar eines Jahres einzureichen. (Vordrucke erhältst du bei uns in der Bildungsberatung oder du findest diese auf den Schulhomepages der drei Regionalen Berufsbildungszentren unter www.tls-nms.de oder www.ehks-nms.de oder www.wls-nms.de).
Du kannst dich auch zu einem späteren Zeitpunkt mit verbessertem Abschlusszeugnis bewerben, um in das Nachrückverfahren aufgenommen zu werden. Bewerbungszeugnis ist in der Regel das Halbjahreszeugnis. Daher erfolgt eine vorläufige Aufnahmezusage. Die Aufnahmeberechtigung ist mit dem Abschlusszeugnis vor dem Einschulungstag nachzuweisen.
Die Bildungsgänge an den drei Regionalen Berufsbildungszentren beginnen in der Regel nach den Sommerferien (in dem Jahr der Anmeldung bzw. Bewerbung und Aufnahmezusage).
Solltest du die allgemeinbildende Schule nach neun Schuljahren minderjährig verlassen, hast du zwar deine Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber unterliegst dann der Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht beginnt für Minderjährige mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder eines Förderzentrums nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und dauert
- bis zum Abschluss eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses oder
- wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem du volljährig wirst.
Dein Kontakt

Rufe uns doch an oder schreibe uns eine E-Mail und vereinbare gerne einen Beratungstermin. Oder komme doch einfach persönlich vorbei.
Bildungsberatung: Zimmer 121
Telefon: 04321-942-4654
E-Mail: bildungsberatung.jba@rbz-buero.neumuenster.de
Regelmäßige Beratungszeit:
Mo - Mi 10.00 bis 15.30 Uhr
Do 10.00 bis 18.00 Uhr
Fr 10.00 bis 12.30 Uhr
Beratungszeit in den Schulferien/an beweglichen Ferientagen:
Mo – Do 09.00 bis 13.00 Uhr
Fr 08.30 bis 12.30 Uhr